Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Zustandekommen des Vertrages
Der Beförderungsvertrag kommt auf schriftliche, mündliche oder fernmündliche Anmeldung des Kunden sowie durch die schriftliche Bestätigung von Taxi Frankfurt Tas, Heidelberger Straße 25, 60327 Frankfurt (nachfolgend Taxi Tas genannt) zustande. Der Besteller ist Vertragspartner für alle in der Buchung genannten Teilnehmer.§2 Vertragsinhalt
Transfer zum Flughafen
Die Abholzeit zum Flughafen wird dem Kunden in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
Die Ankunftszeit am Flughafen richtet sich nach der vom Besteller angegebenen Abflugszeit.
Tas Tas ist bemüht, Sie ca. 2 Stunden vor der Abflugszeit zum Flughafen zu bringen.. Sollte das Transferfahrzeug durch eine Fahrzeugpanne ausfallen, wird Taxi Tas ein Ersatzfahrzeug bereitstellen.
Ist ein Rücktransfer gebucht worden, wird der Kunde am vereinbarten Treffpunkt abgeholt. Sollte der Flug verspätet sein, wird Taxi Tas dieses berücksichtigen.
Gepäck
Das Gepäckvolumen richtet sich nach dem gebuchten Fahrzeugtyp.
Übergepäck muß rechzeitig angemeldet werden.
§ 3 Fahrpreis
Der Fahrpreis ergibt sich innerhalb des Pflichtfahrgebiets nach den jeweils gültigen Taxitarif. Der Fahrpreis ausserhalb des Tarifgebiets richtet sich nach der Betätigungsmail. Der Fahrpreis ist spätestens unmittelbar nach Beendigung der Fahrt in Bar oder gültiger Kreditkarte im Fahrzeug zu entrichten, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.
Beiden Vertragspartnern steht jederzeit ein Rücktrittsrecht vom Beförderungsvertrag zu. Der Rücktritt vom Beförderungsvertrag ist generell schriftlich, telefonisch oder email bei Taxi Tas anzuzeigen.
Es gelten folgende Rücktrittspauschalen:
bis 24 h vor Reisebeginn kostenfrei
Ab 4 h vor Reisebeginn 25 % vom Gesamtfahrpreis / Mindestbetrag 20 Euro.
Ab 1 h vor Reisebeginn 50 % vom Gesamtfahrpreis
Fehlt der Reisende am vereinbarten Treffpunkt oder findet der Transport, ohne dass der Bestellende eine Stornierung abgegeben hat, nicht statt ("Fehlfahrt"), dann wird die Anfahrt und Wartezeit zum Vereinbarten Fahrpreis dazugerechnet.
§5 Haftung
Taxi Tas haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Beförderungsleistung.
Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet Taxi Tas dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung von Taxi Tas der Höhen nach auf das dreifache des vertraglich vereinbarten Gesamtfahrpreises. Für Folgen von Verspätungen durch unvorhergesehene Verkehrsdichte, Staus oder höhere Gewalt, haftet Taxi Tas nicht. Eine Haftung für Folgen von Verspätungen innerhalb leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, Beanstandungen der Leistung unverzüglich per Email oder Postweg mitzuteilen
§6 Allgemeine Bestimmung
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert die nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.
Gerichtsstand: Frankfurt am Main
Stand: 01.01.2009